Für Tagungen und Beherbergung im Romantik Hotel & Restaurant ALTE POSTHALTEREI
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Tagungsräumen und Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie allen weiteren für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Romantik Hotel Alte Posthalterei.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, ist nicht gestattet.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, – PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Romantik Hotel Alte Posthalterei (Nachfolgend auch Hotel genannt) und der Kunde (Nachfolgend auch Veranstalter, Gast genannt).
2.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande und ist abgeschlossen, sobald das Hotelzimmer oder der Tagungsraum bestellt oder bestätigt worden ist. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er und der Kunde gegenüber dem Hotel als Gesamtschuldner.
2.3 Alle unsere Angebote, insbesondere solche in Werbeunterlagen oder im Internet sind unverbindlich. Sie sind rechtlich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes anzusehen.
2.4 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn
Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Hotelzimmer und Tagungsräume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmer- und Tagungsraumüberlassung und die für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen.
3.3 Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel zustimmt.
3.4 Die Preise erhöhen oder senken sich anteilig im Falle einer Mehrwertsteueranpassung.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, einen Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 € zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.9 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1 Von uns bestätigte Reservierungen sind grundsätzlich für den Gast verbindlich. Ein Rücktritt oder eine Umbuchung der Räumlichkeit oder der Hotelzimmer durch den Kunden vom geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. Werden die Zimmer oder Tagungsräume nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug der ersparten Aufwendungen pauschalieren.
4.3 Es gelten folgende Stornierungsbedingungen für stornierbare Zimmerraten (ausgeschlossen sind nicht stornierbare Zimmerraten):
Bei einer vertraglich gebuchten Zimmerzahl von 1-3 Zimmern ist eine Stornierung bis 18.00 Uhr am Anreisetag kostenfrei möglich. Danach fallen 90% des Gesamtpreises an.
Bei einer vertraglich gebuchten Zimmeranzahl von 4-10 Zimmern fallen die Stornierungsbedingungen wie folgend an:
– Bis 20 Tage vor Anreise kostenfrei
– 19-15 Tage vor Anreise 30% des Gesamtpreises
– 14-8 Tage vor Anreise 50% des Gesamtpreises
– 7-2 Tage vor Anreise 80% des Gesamtpreises
– Ab 24 Stunden vor Anreise 90% des Gesamtpreises
Bei einer vertraglich gebuchten Zimmeranzahl ab 11-39 Zimmern fallen die Stornierungsbedingungen wie folgend an:
– Bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei
– 29-20 Tage vor Anreise 30% des Gesamtpreises
– 19-15 Tage vor Anreise 50% des Gesamtpreises
– 14-8 Tage vor Anreise 70% des Gesamtpreises
– 7-2 Tage vor Anreise 80% des Gesamtpreises
– Ab 24 Stunden vor Anreise 90% des Gesamtpreises
Bei einer vertraglich gebuchten Zimmeranzahl ab 40-66 Zimmern fallen die Stornierungsbedingungen wie folgend an:
– Bis 90 Tage vor Anreise kostenfrei
– 89-75 Tage vor Anreise 30% des Gesamtpreises
– 74-65 Tage vor Anreise 50% des Gesamtpreises
– 64-50 Tage vor Anreise 70% des Gesamtpreises
– 49-31 Tage vor Anreise 80% des Gesamtpreises
– Ab 30 Tage vor Anreise 90% des Gesamtpreises
Folgende Stornierungsbedingungen gelten für Tagungsräume mit und ohne Tagungspauschalen und weiteren vereinbarten Leistungen:
– Bis 30 Tage vor Veranstaltung kostenfrei
– 29-20 Tage vor Veranstaltung 30% des Gesamtpreises
– 19-15 Tage vor Veranstaltung 50% des Gesamtpreises
– 14-8 Tage vor Veranstaltung 70% des Gesamtpreises
– 7-2 Tage vor Veranstaltung 80% des Gesamtpreises
– Ab 24 Stunden vor Veranstaltung 90% des Gesamtpreises
Es gilt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht.
5. RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Da der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Tagungsräumen oder Hotelzimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Oder für den Fall, dass Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden, sodass das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
5.5 Ist dem Kunden für einen bestimmten Veranstaltungstermin eine Option zur Reservierung eingeräumt worden, so muss der Kunden für die verbindliche Reservierung die Option innerhalb der Frist ausüben. Erfolgt innerhalb der Frist keine Erklärung verfällt die Möglichkeit der Reservierung für den Termin.
Erhalten wir für den Termin einen Reservierungswunsch eines Dritten, so hat der Kunde auf Anfrage von uns innerhalb von zwei Tagen ab Erhalt der Anfrage uns gegenüber zu erklären, ob er die Option ausübt. Erfolgt keine Erklärung verfällt die Option mit Ablauf des zweiten Tages unserer Anfrage.
6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Wurde in der Buchung eine Anreise bis 12.00 Uhr bestätigt, wird diese gewährt. Ein Late-Check out kann mit Absprache und Genehmigung des Hotels gegen eine Gebühr in Anspruch genommen werden. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 90% des vollen Logispreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6.4 Liegt der Verschmutzungsgrad eines geräumten Zimmers über dem allgemein als normal zu bezeichnenden Maß, ist das Hotel berechtigt, vom Gast eine entsprechende Reinigungspauschale als Extrakosten abzurechnen. Diese beträgt in der Regel 50 €.
Sollte trotz Rauchverbot im Zimmer geraucht werden, wird eine Strafe in Höhe von 500 € in Rechnung gestellt.
7. HAFTUNG
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Im Falle der Auftraggeber nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, haftet der Auftraggeber dem Hotel gegenüber als Gesamtschuldner.
7.3 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden und Inventar, die durch seine Gäste, seine Besucher, seine Mitarbeiter oder sonstigen Dritten aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht wurden.
7.4 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.
7.5 Das Hotel haftet nicht für Schäden an dem vom Kunden eingestellte Fahrzeuge in der Hotelgarage oder dem Hotelparkplatz.
8. DATENERFASSUNG UND SPEICHERUNG
Das Hotel speichert die Gastdaten zur Erfüllung aller mit der Buchung zusammenhängenden Vorgänge (Rechnungsstellung, meldebehördliche Zwecke).
9. DATENSCHUTZ
9.1 Das Romantik Hotel Alte Posthalterei erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Gastes nur, sofern eine diesbezügliche Einwilligung vorliegt oder eine Rechtsvorschrift die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erlaubt. Der Vermittler (Buchungsportale, Vertriebsschnittstellen usw.) erhebt, verarbeitet und nutzt nur solche Daten, die für die Erbringung seiner Leistungen sowie die Nutzung und den Betrieb des Internetportals und/oder der auf dem Internetportal angebotenen Leistungen erforderlich sind.
9.2 Weitere Informationen zum Datenschutz und zum Umgang mit den personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage enthalten.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.m.
Stand August 2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Romantik Hotel & Restaurant ALTE POSTHALTEREI
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Erbringung gastronomischer Leistungen und Lieferungen des Restaurants und der mietweisen Überlassung von Veranstaltungsräumen des Hotels und des Restaurants „dahoim“ zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Hochzeiten und weiteren Feierlichkeiten sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
Für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und für Tagungsveranstaltungen sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tagungen und Beherbergungen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, – PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Romantik Hotel & Restaurant Alte Posthalterei (Nachfolgend auch Hotel, Restaurant genannt) und der Kunde (Nachfolgend auch Veranstalter, Gast genannt).
2.2 Der Vertrag kommt durch die Anfrage und das Angebot zwischen dem Restaurant/Hotel und dem Kunden zustande. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er und der Kunde gegenüber dem Restaurant als Gesamtschuldner.
2.3 Alle unsere Angebote, insbesondere solche in Werbeunterlagen oder im Internet sind unverbindlich. Sie sind rechtlich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes anzusehen. Angebote des Kunden sind angenommen, wenn wir diese schriftlich bestätigen oder diese unverzüglich nach Abgabe des Angebotes bzw. termingemäß ausgeführt werden.
2.4 Alle Ansprüche gegen das Restaurant verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN
3.1 Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten Leistungen bereitzuhalten und diese zu erbringen. Ein vollwertiger „á la Carte Service“ wird dem Kunden nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart und eine Anzahl von 13 Personen nicht überschritten wurde. Bei Veranstaltungen ab 14 Personen, für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden.
3.2 Ist eine Leistung von uns nach Personen berechnet, so muss uns die genaue Personenzahl 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorliegen. Dabei ist lediglich eine Personenreduzierung von 5% möglich, eine Erhöhung bedarf der Zustimmung des Hotels. Die Abrechnung sämtlicher Leistungen, die pro Person berechnet werden, erfolgt auf der Grundlage der zuletzt fristwahrend genannten Personenzahl, bzw. wenn keine Mitteilung fristwahrend erfolgt, auf Grundlage der in der Reservierung bzw. Buchung genannten Zahl. Übersteigt die tatsächliche Personenzahl an der Veranstaltung die zuletzt verbindlich genannte Anzahl, so ist diese für die Abrechnung maßgebend.
3.3 Vom Veranstalter direkt oder über das Restaurant beauftragte Leistungen (Musiker- und Künstlergagen), die durch Dritte erbracht werden, sind mit den betreffenden Dritten Personen abzurechnen oder dem Restaurant im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
3.4 Liegen zwischen Vertragsschluss und der Veranstaltung des Gastes mehr als 4 Monate, so behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen, höchstens jedoch um 5% zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostensteigerungen, insbesondere Steigerungen von Lebensmittel- oder Personalpreise eintreten.
3.5 Die Preise erhöhen oder senken sich anteilig im Falle einer Mehrwertsteueranpassung.
3.6 Die Preise können von uns ferner geändert werden, wenn der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen der Anzahl der gebuchten Räumlichkeiten, der Leistungen des Restaurants oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und wir dem zustimmen.
3.7 Für eine Exklusivreservierung unserer Räume setzen wir einen Mindestumsatz bei Veranstaltungen voraus. Der Mindestumsatz ist dabei der Betrag, der in jedem Fall zur Zahlung fällig wird, auch wenn der tatsächliche Verzehr am Veranstaltungstag unterhalb dieses Betrages liegt. Zusätzliche Personalkosten gem. Punkt 3.10 sowie Hotelzimmerbuchungen werden dem Mindestumsatz nicht angerechnet. Dieser ist ab der 240. Tag vor der Veranstaltung fällig. Sofern nach Buchung eine kürzere Zeitdauer bis zum Termin besteht ist dieser sofort zu entrichten.
Der Mindestumsatz beträgt:
Veranstaltungssaal Zusmarshausen:
Montag – Donnerstag 6.000.- EUR
Freitag – Sonntag/Feiertag 10.000.- EUR
Restaurant:
Montag – Donnerstag 1500.- EUR
Freitag – Sonntag/Feiertag 3000.- EUR
Stube:
Montag – Donnerstag 2500.- EUR
Freitag – Sonntag/Feiertag 5000.- EUR
Gewölbekeller:
Montag – Donnerstag 1200.- EUR
Freitag – Sonntag/Feiertag 2500.- EUR
3.8 Rechnungen des Restaurants ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Restaurant kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Restaurant berechtigt, einen Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 € zu verlangen. Dem Restaurant bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.9 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung ist gleichzeitig der vereinbarte Mindestumsatz. Der Zahlungstermin ist im Vertrag vereinbart.
3.10 Wir stellen für Ihre Veranstaltung ausreichend Fachpersonal zur Verfügung. Die Anzahl der Mitarbeiter wird vom Haus vorgegeben. Wir berechnen ab 23:00 Uhr grundsätzlich einen Nachtzuschlag von 149,- EUR pro angefangene Stunde. Zudem wird bei Veranstaltungen ab 30 Personen jeweils eine Stunde Vor- und Nachbereitungspauschale in Höhe von 149,- EUR in Rechnung gestellt.
Die Inanspruchnahme unseres Personals bei eigenen Leistungen des Veranstalters, z.B. Unterstützung bei der Dekoration oder Anlieferungen, wird gesondert mit 39,- EUR pro Mitarbeiter/angefangene Stunde berechnet.
3.11 Ein Feiern bis maximal 01:00 Uhr ist möglich, ab 23:00 Uhr bitten wir Sie die Musik entsprechend der Lautstärke zu senken (Zimmerlautstärke), da neben unseren Nachbarn auch andere Hausgäste im Hotel verweilen. Daher schließt unser Innenhof um 22.30 Uhr.
Streuen von Konfetti, Reis und ähnliches ist nicht gestattet.
3.12 Die Einzelheiten von Veranstaltungen und die vertraglichen Absprachen hierzu, die sich nach Vertragsschluss ergeben, werden von uns im Veranstaltungsavis/Angebot festgehalten, das wir an den Kunden versenden. Einwände und Änderungen hiergegen müssen uns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt mitgeteilt werden, ansonsten wird der Inhalt des Avis/Angebotes Bestandteil des Vertrages.
4. RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES RESTAURANTS (NO SHOW)
4.1 Von uns bestätigte Reservierungen sind grundsätzlich für den Gast verbindlich. Ein Rücktritt oder eine Umbuchung der Räumlichkeit durch den Kunden vom geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.3 Eine kostenfreie Stornierung der Veranstaltung für Exklusivveranstaltungen ist bis 241 Tage vor dem Veranstaltungstermin möglich. Anschließend erheben wir folgende Stornopauschalen:
Ab 240 Tage – 181 Tage vor Veranstaltung 40% des Mindestumsatzes
Ab 180 Tage – 121 Tage vor Veranstaltung 60% des Mindestumsatzes
Ab 120 Tage – 61 Tage vor Veranstaltung 80% des Mindestumsatzes
Ab dem 60. Tag vor Veranstaltung behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung des Mindestumsatzes trotz Nichtinanspruchnahme oder Reduzierung der Leistung sowie zzgl. eventuelle Forderungen externer Zulieferer, Drittfirmen oder Sonderbestellungen für die Veranstaltung.
4.4 Reservierungen ab 14 – 30 Personen (ausgenommen Exklusivveranstaltungen) sind 10 Tage vorher kostenfrei stornierbar.
Ab 9 – 4 Tage werden 60%, ab 3 Tage 80% des durchschnittlichen Speisenumsatzes in Rechnung gestellt (dabei wird der durchschnittliche Preis eines Hauptganges aus der aktuellen Speisekarte herangezogen). Sofern ein Menü / eine Speisenauswahl vorbestellt wurde, dient diese als Berechnungsgrundlage.
Veranstaltungen und Feierlichkeiten ab 30 bis 40 Personen sind bis 60 Tage vor Termin kostenfrei stornierbar (ausgenommen Exklusivveranstaltungen).
Anschließend erheben wir folgende Stornopauschalen:
Ab 59 – 40 Tage 40%
Ab 39 – 20 Tage 60%
Ab 19 Tage 80%
des durchschnittlichen Speisenumsatzes (dabei wird der durchschnittliche Preis eines Hauptganges aus der aktuellen Speisekarte herangezogen). Sofern ein Menü / eine Speisenauswahl vorbestellt wurde, dient diese als Berechnungsgrundlage.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht.
5. RÜCKTRITT DES HOTEL & RESTAURANTS
5.1 Da der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen.
5.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Restaurant ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Oder für den Fall, dass gastronomische Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden, sodass das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz.
5.5 Ist dem Kunden für einen bestimmten Veranstaltungstermin eine Option zur Reservierung eingeräumt worden, so muss der Kunden für die verbindliche Reservierung die Option innerhalb der Frist ausüben. Erfolgt innerhalb der Frist kleine Erklärung verfällt die Möglichkeit der Reservierung für den Termin.
Erhalten wir für den Termin einen Reservierungswunsch eines Dritten, so hat der Kunde auf Anfrage von uns innerhalb von zwei Tagen ab Erhalt der Anfrage uns gegenüber zu erklären ob er die Option ausübt. Erfolgt keine Erklärung verfällt die Option mit Ablauf des zweiten Tages unserer Anfrage.
6. MITGEBRACHTE SPEISEN / DEKORATIONEN
6.1 Das Mitbringen eigener Lebensmittel durch den Kunden und dessen Gäste ist nur gestattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Haftung des gastronomischen Betriebes für mitgebrachte Lebensmittel, wie z.B. Kuchen, Desserts sowie Lebensmittel, die der Kunde und dessen Gäste nicht unverzüglich Verzehren oder mitnimmt um diese außerhalb des Betriebes zu verzehren, ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht der Nachweis erbracht wird, dass die Ursache des Schadens vom gastronomischen Betrieb zu vertreten ist.
6.2 Mitgebrachte Gegenstände (Dekoration) müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z.B. Brandschutz bei Dekoration), sollten diese Gegenstände im Sinne des Hotels eine Gefährdung darstellen, sind die Eigentümer des Hotels, sowie deren Erfüllungsgehilfen, angewiesen der Gefahr vorzubeugen und die Gegenstände zu entfernen. Mitgebrachte Gegenstände sind bei Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen,
andernfalls hat der Veranstalter die Kosten für die Lagerung bzw. für die Entsorgung zu tragen. Für fehlende Gegenstände besteht keine Haftung des Hotels & Restaurants.
7. HAFTUNG
7.1 Das Hotel & Restaurant haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Restaurants steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Im Falle der Auftraggeber nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, haftet der Auftraggeber dem Hotel gegenüber als Gesamtschuldner.
7.3 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden und Inventar, die durch seine Gäste, seine Besucher, seine Mitarbeiter oder sonstigen Dritten aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht wurden.
7.4 Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
8. DATENERFASSUNG UND SPEICHERUNG
Das Hotel & Restaurant speichert die Gastdaten zur Erfüllung aller mit der Buchung zusammenhängenden Vorgänge (Rechnungsstellung, meldebehördliche Zwecke).
9. DATENSCHUTZ
Informationen zum Datenschutz und zum Umgang mit den personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage enthalten. Auf Verlangen senden wir Ihnen diese gerne zu.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
Stand Juni 2021